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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Bezugs von Hospitaity-Leistungen |
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Written by Bernd Reichstein
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Tuesday, 08 December 2009 |
Das Bundesministerium der Finanzen zur Umsatzsteuerrechtliche Bahandlung des Überlassung von so genannten VIP-Logen und des Bezugs von Hospitality-Leistungen
bmf hospitaltiy-vip_logen_2006.pdf |
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Last Updated ( Tuesday, 08 December 2009 )
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EU-Gericht erlaubt Monopol bei Internet Wetten (09.09.09) |
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Written by Bernd Reichstein
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Wednesday, 09 September 2009 |
Protest der Fachverbandes für Sponsoring FASPO Verunglimpfung des Sportsponsorings durch den Europäischen Gerichtshof
Der deutsch-schweizerische Fachverband für Sponsoring FASPO protestiert gegen das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und dessen Begründung in Sachen "staatliches Wettmonopol" in Portugal. Nach Meinung des Verbandes ist der EuGH deutlich zu weit gegangen. Er verunglimpft nicht nur eine ganze Branche, sondern Sportsponsoren insgesamt.
Nach der Argumentation des EuGH führen private Wettanbieter und Sportsponsoring zu einer Position, die eine unzulässige Einflussnahme auf den Ausgang des sportlichen Wettbewerbes ermögliche. Die Unterstellung, dass Sportsponsoren in der Lage oder bestrebt seien, Spielergebnisse zu beeinflussen, weist der Verband entschieden zurück.
Kein Gericht, welcher Instanz auch immer, darf mangels tragfähiger Argumentation vage Mutmaßungen zu Lasten des Sportsponsorings zur Grundlage einer auch sonst misslungenen Entscheidung treffen. Die Fakten sind eindeutig und Wettbetrug durch Sportsponsoren ist durch nichts belegt. Der FASPO hofft, dass nationale Gerichte und Gesetzgeber dieses berücksichtigen und sich der EuGH-Entscheidung nicht anschließen. Das Verbot einer Einflussnahme auf den Gesponserten ist im Gegenteil Kern aller Codes of best practices der Sponsoringbranchen in Europa und weltweit.
Bernd Reichstein, Präsident des FASPO: "Die Liberalisierung und Harmonisierung von Glücksspielen in Europa wird durch dieses Urteil zurückgeworfen. Es hat Auswirkungen auf die Sponsoringwirtschaft allgemein und verunglimpft ganz speziell das Sportsponsoring."
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Last Updated ( Tuesday, 08 December 2009 )
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Beim Sponsoring kann Umsatzsteuer anfallen |
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Written by Bernd Reichstein
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Wednesday, 18 February 2009 |
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hält bürgerschaftliches Engagement für unverzichtbar. In einer Antwort (16/11868) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11703) heißt es zugleich, der bürokratische Aufwand beim bürgerschaftlichen Engagement habe nicht zu-, sondern abgenommen. Die Regierung verteidigt in der Antwort die Erhebung von Umsatzsteuer für die kostenlose Überlassung von Telefondienstleistungen der Deutschen Telekom an die Telefonseelsorge. Wenn als Gegenleistung für die von einem Sponsor unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, kostenfrei erreichbar zu sein, aktiv Werbung zum Beispiel auf einer Homepage betrieben werde, unterliege diese Werbeleistung der Umsatzsteuer. "Im Gegensatz zur Zuwendung von Spenden, die ohne Erwartung einer Gegenleistung hingegeben werden, stehen sich beim Sponsoring Leistung und Gegenleistung in einem Austauschverhältnis gegenüber. Sofern die Leistung des Sponsors nicht in einer Geldzahlung besteht, liegt beim Sponsoring ein tauschähnlicher Umsatz vor", stellt die Regierung fest. |
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Beistellungen sind legales Sponsoring |
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Written by Bernd Reichstein
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Tuesday, 20 January 2009 |
Frankfurt a.M. (epd, 20.01.2009) Nach Ansicht des Frankfurter Landgerichts sind die vom Hessischen Rundfunk in früheren Zeiten angenommenen Produktionsbeistellungen - etwa von Sportveranstaltern - als legales Sponsoring zu werten. Die Veranstalter etwa des Euromarathons oder des Ironmans in Frankfurt hätten mit ihren Zahlungen einen Beitrag zur Finanzierung der Sendung geleistet, heißt es in der epd vorleigenden schriftlichen Urteilsbegründung in der Starfsache Jürgen Emig.
Kompletter Artikel zum Download:
epd medien - beistellungen sind legales sponsoring.pdf |
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Last Updated ( Tuesday, 20 January 2009 )
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Steuerbefreiung für sportliche Großereignisse |
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Written by Bernd Reichstein
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Thursday, 27 November 2008 |
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Am Dienstag, 25.11.2008 beschloss das Kabinett Änderungen im Jahressteuergesetz 2009. In Zukunft sollen mehr Welt- und Europameisterschaften in Deutschland stattfinden. Laut Paragraph 50 (4) verzichtet der Gesetzgeberkünftig auf den bisher notwendigen Nachweis eines volkswirtschaftlichen Nutzens, um eine Veranstaltung von der Einkommensteuer zu befreien. Künftig genügt, dass die Veranstaltung im besonderen Interesse der Öffentlichkeit liege. Dieses sei insbesondere daran zu erkennen, dass um die Veranstaltung ein internationaler Wettbewerb stattfinde. Die Mehrheit der obersten Finanzbehörden der Länder und der Bundesfinanzminister müssen einer solchen Ausnahme zustimmen. Die Steuerbefreiung wird zur Unterstützung einer Bewerbung, nicht aber für bereits vergebene Meisterschaften gewährt. Generell entfällt die bisher übliche Besteuerung von Hotel- und Reisekosten, die der Gastgeber übernimmt. Anlass zur Änderung des Gesetzes waren die erfolglosen Bewerbungen von Berlin und Hamburg um das Endspiel der Champions League. Die Leichtathletik-WM, die 2009 in Berlin stattfindet, profitiert nicht von einer Steuerbefreiung, wohl aber die Frauen- Fußballweltmeisterschaft 2011. (Quellen: FAZ, BMF)
Im April 2008 hatte die FDP-Fraktion u.a. hierzu eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt zu der Herr Detlef Parr (MdB) auch den FASPO gehört hatte. Lesehinweis: FAZ, 26.11.2008 steuerbefreiung sportevents.pdf
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Last Updated ( Thursday, 27 November 2008 )
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