IVW-Kontrolle von Veranstaltungen

Ab 1. Juli 2007 können Veranstalter und Vermarkter die unmittelbare Werbeträgerleistung von Sport-, Kultur-, Kunst- und sonstigen Events am Veranstaltungsort der unabhängigen Kontrolle durch die IVW unterstellen.
Damit gibt es nunmehr auch für das Sponsoring von Veranstaltungen eine neutrale Leistungskontrolle unter der gemeinsamen Aufsicht der in der Prüfgemeinschaft organisierten Marktteilnehmer. Die Einrichtung des neuen Prüfangebots, mit dem die IVW das Spektrum der von ihren Kontrollverfahren erfassten Werbeträger abermals erweitert, wurde von der Jahresversammlung des IVW Verwaltungsrats am 22. Mai in Berlin auf Initiative des FASPO beschlossen. Die Mitglieder dieses obersten Gremiums der IVW verabschiedeten hierzu einstimmig die "Richtlinien für die IVW-Kontrolle von Veranstaltungen", die als Regelwerk dem neuen Tätigkeitsbereich der Prüfgemeinschaft zu Grunde liegen. Zur Interessenvertretung der Eventvermarkter und Veranstalter wurde dem Fachverband für Sponsoring und Sonderwerbeformen e.V. (FASPO) ein stimmberechtigter Sitz im IVW-Verwaltungsrat eingeräumt.
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