Recht
Nach mehr als 30 Jahren hat sich Sponsoring nicht nur in Kultur, Medien, Public und Sport fest etabliert, sondern hat darüber hinaus nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland und Europa erreicht.
Ob von Regierungsbehörden, Politische Parteien oder Bildungseinrichtungen, Sponsoring wird als Finanzierungsintrument neben öffentlichen Haushalten oder staatlicher Förderung immer mehr eingesetzt. Sponsoring wird daher zunehmend Bestandteil in Verordnungen und gesetzlichen Regelungen.
Definiert man Sponsoring neben der Werbung als eine Form kommerzieller Kommunikation der Wirtschaft, wie es die EU-Kommission in Brüssel und auch die Bundesregierung in Berlin praktiziert, ist Sponsoring in vielen Politikfeldern in Regelungen erfasst und teilweise eingeschränkt:
- Sport-, Kultur- und Sozialpolitik
- Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik
- Medienpolitik
- Werberechtspolitik
- Verbraucherschutzpolitik
Insbesondere auf EU-Ebene werden als Alternativen zur Gesetzgebung die Modelle „Selbstregulierung“ und „Ko-Regulierung“ immer häufiger diskutiert. Anders als bei freiwillig eingerichteten und eigenverantwortlich geführten Selbstkontrollsystemen – etwa der Deutsche Werberat - besteht der Grundgedanke von Ko-Regulierung in der Verknüpfung von staatlichen Vorgaben mit Handeln der Wirtschaft. Der FASPO teilt die Auffassung des ZAW, dass die Selbstregulierung ein praxiserprobter Kontrollmechanismus mit anerkannter Effizienz ist, während die Ko-Regulierung als ein theoretisches Modell noch über keinerlei Erfahrungswerte verfügt.
Seit 2003 ist FASPO als Mitglied des ZAW über alle wesentlichen politischen, rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen, die die Rahmenbedingen von Sponsoring betreffen könnten, informiert. FASPO bündelt seine Aktivitäten in der Arbeitsgruppe Public Affairs. Für die Sponsoringwirtschaft selber entwickelte der FASPO eigene spezifische Verhaltensregeln und Konventionen.