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Regierung, Ministerien und Präventionsprojekte profitieren vom Sponsoring

Leistung der Wirtschaft stieg um 19 % auf 93,4 Mio. Euro

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Das Bundesministerium des Innern hat am 21.07.2011 den Vierten Bericht über die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung für die Jahre 2009 und 2010 veröffentlicht. Der Bericht soll einen Beitrag zur wirksamen Korruptionsprävention und Transparenz leisten. Grundlage des Berichts ist die Verwaltungsvorschrift Sponsoring. Sie enthält Leitlinien und Handlungsanweisungen für die Praxis des Sponsorings an die Bundesverwaltung. Der Bericht enthält Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden, sonstige Schenkungen) an die Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung, an die Gerichte des Bundes und die Bundeswehr.

In den Jahren 2009 und 2010 wurden Sponsoringleistungen im Wert von insgesamt rund 93,4 Mio. Euro angenommen. Der Zuwachs gegenüber den Jahren 2008/2009 (78,2 Mio. Euro) betrug ca. 15 Mio. Euro (19 %). Allein 61,1 Mio. Euro entfielen auf Kampagnen zur Gesundheitsprävention, für die u.a. Werbeflächen und Sendezeiten in Hörfunk und Fernsehen kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Ohne die finanzielle Unterstützung der Bundesverwaltung durch private Personen oder Institutionen hätten dieses und viele weitere Vorhaben nicht oder nur in geringerem Umfang verwirklicht werden können.

Auf 104 Seiten dokumentiert der Bericht das große Engagement der Mehrzahl der führenden Wirtschaftunternehmen in Deutschland. Diese Form von Transparenz sollte nach Auffassung des Fachverband Sponsoring ebenso für das Parteiensponsoring und das Hochschul- und Schulsponsoring vorgeschrieben werden.

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Auf dem SPONSORING SUMMIT 2011 präsentierte der FASPO 20 Trends und Perspektiven für die Sponsoringwirtschaft bis zum Jahr 2020.

Die Trends sind eine Mischung aus fachlicher Expertise, verschmitzter Provokation und einer ordentlichen Portion Wunschdenken.

Download Szenario 2020

 

 

Definition Sponsoring

Der Fachverband Sponsoring definiert Sponsoring aufgrund nur weniger Kriterien, die sich in der jahrelangen Praxisarbeit der Jury des Internationalen Sponsoring Awards bewährt haben: 

  • Aus der Sicht der Unternehmen ist Sponsoring ein integrierter Bestandteil der Kommunikation und dient dabei als Instrument zur Erreichung bestimmter Kommunikationsziele und/oder als Content-Plattform für andere Kommunikationsinstrumente im Rahmen der integrierten Kommunikation.
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  • Sponsoring basiert auf dem Prinzip von Leistung (vom Sponsor) und Gegenleistung (vom Gesponserten), die beide in einem Sponsoringvertrag festgelegt werden.
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  • Typischerweise werden dem Sponsor Rechte zur kommerziellen Nutzung eingeräumt. Diese Rechte können sich auf Institutionen, Verbände, Vereine, Events, Personen, Teams etc. beziehen.
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  • Der Gesponserte erhält vom Sponsor als Gegenleistung im Rahmen des Sponsorings Finanz-, Sach- und/oder Dienstleistungen.
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  • Auch solche Projekte können als Sponsoring definiert werden, die sich aus einer Eventmarketing- oder einer P-Maßnahme heraus zu einem marktrelevanten eigenständigen Event entwickelt haben und sich anderen Unternehmen für Sponsoring öffnen.

 

 

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