Hospitality-Selbstverpflichtung im Fußball
Sport kämpft um mehr Rechtssicherheit bei VIPs (29.09.2011)
Berlin (dpa) - Mit einer Selbstverpflichtungs-Erklärung und einem Leitfaden sollen Vereine und Sponsoren mehr Rechtssicherheit für den Umgang mit VIPs bekommen. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) stellten am Mittwoch in Berlin in Beisein
Foto(DFL): Brigitte Zypries, SPD, Justizministerin 2002-2009, auf dem Podium
von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich eine Erklärung vor, mit der sich DFB, DFL und die im Ligaverband organisierten Clubs verpflichten, Kriterien bei der Vergabe von Einladungen an Unternehmensvertreter und politischen Amtsinhaber einzuhalten.
Bereits im Juli hatten die Sponsoren-Organisation S20 und der Deutsche Olympischen Sportbund (DOSB) einen Leitfaden für die Vergabepraxis vorgelegt.
«Das Maß der Problematik hat zugenommen», sagte Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung. Auf dem Gebiet «Hospitality» herrsche bei den Vereinen Unsicherheit: «Was darf man? Was darf man nicht?» Langfristig könnte die Unsicherheit auch zu einem Rückzug von Sponsoren führen. «Fünf bis zehn Prozent der Zuschauerplätze machen 30 bis 50 Prozent der Ticketeinnahmen aus», stellte Seifert die Bedeutung der von Sponsoren finanzierte VIP-Plätze oder Logen heraus.
Auslöser war der Fall des ehemaligen Vorstandschefs des Energieversorgers EnBW, Utz Claassen. Sein Unternehmen hatte an sieben Politiker Gutscheine für Tickets bei der WM 2006 vergeben. Er musste sich dafür wegen Vorteilsgewährung verantworten, wurde aber sowohl vom Landgericht Karlsruhe als auch 2008 vom Bundesgerichtshof freigesprochen. Dennoch blieb die Unsicherheit.
Download der DFL-Pressemitteilung
Steuerbefreiung für sportliche Großereignisse
Am Dienstag, 25.11.2008, beschloss das Kabinett Änderungen im Jahressteuergesetz 2009.
In Zukunft sollen mehr Welt- und Europameisterschaften in Deutschland stattfinden. Laut Paragraph 50 (4) verzichtet der Gesetzgeberkünftig auf den bisher notwendigen Nachweis eines volkswirtschaftlichen Nutzens, um eine Veranstaltung von der Einkommensteuer zu befreien. Künftig genügt, dass die Veranstaltung im besonderen Interesse der Öffentlichkeit liege. Dieses sei insbesondere daran zu erkennen, dass um die Veranstaltung ein internationaler Wettbewerb stattfinde. Die Mehrheit der obersten Finanzbehörden der Länder und der Bundesfinanzminister müssen einer solchen Ausnahme zustimmen. Die Steuerbefreiung wird zur Unterstützung einer Bewerbung, nicht aber für bereits vergebene Meisterschaften gewährt. Generell entfällt die bisher übliche Besteuerung von Hotel- und Reisekosten, die der Gastgeber übernimmt.
Anlass zur Änderung des Gesetzes waren die erfolglosen Bewerbungen von Berlin und Hamburg um das Endspiel der Champions League. Die Leichtathletik-WM, die 2009 in Berlin stattfindet, profitiert nicht von einer Steuerbefreiung, wohl aber die Frauen- Fußballweltmeisterschaft 2011.
Beim Sponsoring kann Umsatzsteuer anfallen
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hält bürgerschaftliches Engagement für unverzichtbar. In einer Antwort (16/11868) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11703) heißt es zugleich, der bürokratische Aufwand beim bürgerschaftlichen Engagement habe nicht zu-, sondern abgenommen. Die Regierung verteidigt in der Antwort die Erhebung von Umsatzsteuer für die kostenlose Überlassung von Telefondienstleistungen der Deutschen Telekom an die Telefonseelsorge. Wenn als Gegenleistung für die von einem Sponsor unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, kostenfrei erreichbar zu sein, aktiv Werbung zum Beispiel auf einer Homepage betrieben werde, unterliege diese Werbeleistung der Umsatzsteuer. "Im Gegensatz zur Zuwendung von Spenden, die ohne Erwartung einer Gegenleistung hingegeben werden, stehen sich beim Sponsoring Leistung und Gegenleistung in einem Austauschverhältnis gegenüber. Sofern die Leistung des Sponsors nicht in einer Geldzahlung besteht, liegt beim Sponsoring ein tauschähnlicher Umsatz vor", stellt die Regierung fest.